Interne Landkreisversammlung am 22. August 2019 in der Lutherstadt Wittenberg, Landkreise Wittenberg:
Landkreise beschließen Forderungskatalog für die Kommunalwahlperiode 2019 - 2024:
"Handlungsfähigkeit vor Ort erweitern!"

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Pressemitteilung



Mit Blick auf die neue fünfjährige Kommunalwahlperiode haben die elf Landkreise auf ihrer heutigen Mitgliederversammlung in der Lutherstadt Wittenberg, Landkreis Wittenberg, das Forderungspapier „Handlungsfähigkeit vor Ort erweitern!“ beschlossen. Ein Abdruck liegt als Anlage [PDF-Dokument: 136 kB] bei.

Ziel der darin genannten Maßnahmen sind breitere Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume für die neu gewählten Kreistage:

  • Wichtigste Forderungen sind ein auskömmlicher kommunaler Finanzausgleich und die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips „Wer bestellt, der bezahlt!“. Bekanntlich klagen neun der elf Landkreise vor dem Landesverfassungsgericht, weil dieser Grundsatz bei der kostenträchtigen Reform des Unterhaltsvorschusses vom Land nicht eingehalten worden ist.
  • Angesichts eines milliardenschweren Investitionsstaus fordern die Landkreise im Landeshaushalt ab 2020 deutlich höhere Zuweisungen des Landes für Kreisstraßen, für Krankenhäuser und für die Digitalisierung. Insbesondere die Breitbandanbindung der Schulen muss bis spätestens 2021 realisiert werden, damit die Chancen des DigitalPakts Schule auch in Sachsen-Anhalt greifen können.
  • Antrags- und Bewilligungsverfahren auf Landesebene müssen einfacher und schneller werden. Gleichzeitig sind alle Landesvorschriften kritisch auf deren Notwendigkeit zu überprüfen. Zum Beispiel könnte das Landesvergabegesetz vollständig aufgehoben werden.
  • Auf Bundesebene erwarten die Landkreise konkrete Umsetzungsschritte für die Ergebnisse der dort eingesetzten Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Kernforderungen sind ein erhöhter Umsatzsteueranteil für die Kommunen, der dann auch einwohnerbezogen verteilt werden muss, und ideenreiche Rahmenbedingungen für die Neuansiedlung und Ausgründung von Behörden und Unternehmen in strukturschwachen Gebieten.
  • Die Sparkassen werden für die wirtschaftliche Entwicklung in den Landkreisen weiterhin dringend benötigt. Um ihren öffentlichen Auftrag auch in Zukunft erfüllen zu können, dürfen die Sparkassen in ihrer Leistungsfähigkeit nicht durch eine überzogene Bankenregulierung eingeschränkt werden.

Präsident Ziche wird das Papier auf der öffentlichen Landkreisversammlung am morgigen Freitag ab 10.00 Uhr im Luther-Hotel Wittenberg näher erläutern.      

 

V. i. S. d. P.:

Geschäftsführer Theel, Telefon: 0391/5653110 u. 0172/3808291
Stellv. Geschäftsführer Struckmeier, Telefon: 0391/5653130 u. 0171/6433201

22.08.2019